WARUM ENERGIEBERATUNG?

Gesetzliche Vorgaben

Durch den Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung der Energiewende sind heutzutage wesentlich höhere Anforderungen bei der Planung und Umsetzung von Neubauten und bei Sanierungen von Bestandsgebäuden zu erfüllen. Das Energieeinsparungsgesetz [EnEG] und die daraus resultierende Energieeinsparverordnung [EnEV] und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz [EEWärmeG] sind die maßgebenden Gesetze und Verordnungen, die bei Neubauten, aber auch bei Sanierungen eingehalten werden müssen. Darüber hinaus sind noch eine Reihe anderer Gesetze, Normen und Vorschriften zu beachten.

Sicherheit durch Energieberater

Damit alle diese Vorgaben berücksichtigt werden und das Vorhaben dennoch im persönlichen Budgetrahmen bleibt, sollte zu Beginn der Planung ein Energieberater hinzugezogen werden. Somit ist eine energieeffiziente und energetisch sinnvolle Erbauung oder Sanierung gewährleistet, zudem werden von vorn herein folgenschwere und kostspielige Bauschäden aufgrund bauphysikalischer Unkenntnis vermieden.

Fördermöglichkeiten bei Neubau und Sanierung

Für besonders energiesparende Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen, die über die gesetzlichen Vorgaben und Standards hinausgehen, gibt es eine Fülle an Fördermöglichkeiten. Je nach Vorhaben besteht die Förderung aus zinsgünstigen Darlehen oder aber aus einmaligen Zuschüssen bzw. einer Kombination aus beiden Möglichkeiten.
Gefördert werden z. B. die Anschaffung und Neuerschaffung von Wohnraum, Neubauten, komplette Sanierungen, die Ertüchtigung und erstmaliger Einbau einzelner Bauteile [z. B. Wanddämmung, Fenster, Haustüre, Dachsanierung, Kellerdeckendämmung oder Lüftungsanlage], der Austausch der Heizungsanlage, altersgerechte Umbauten, Photovoltaikanlagen, Thermische Solaranlagen, der Einsatz von erneuerbaren Energien, die Baubegleitung der Maßnahmen und vieles mehr.
Was genau bei Ihrem persönlichen Vorhaben förderfähig ist und welche Kombinationsmöglichkeiten es aus den verschiedenen Förderprogrammen gibt, darüber gebe ich gerne im persönlichen Gespräch Auskunft.

Energieausweis nach EnEV 2014

Jeder, der ein Haus oder eine Wohnung vermieten, verpachten oder verkaufen möchte, muss dem Interessenten einen Energieausweis, ugs. auch Energiepass genannt, vorlegen. Hierbei gibt es zwei unterschiedliche Ausweistypen, den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Zudem müssen bei Immobilienanzeigen bereits Informationen des Energieausweises mit angegeben werden. Welcher Ausweis für welches Objekt ausgestellt werden muss, hängt vom Baujahr, der Anzahl der Wohneinheiten und dem energetischen Zustand des Gebäudes ab.
Auch ohne die Absicht, sein Gebäude vermieten, verpachten oder verkaufen zu wollen, empfiehlt es sich, einen Energieausweis hierfür erstellen zu lassen. Hierbei wird bei der bedarfsorientierten Variante der energetische und bauliche Ist-Zustand des Gebäudes genau erfasst und ausgewertet. Darüber hinaus erhält man wertvolle Vorschläge für verschiedene Sanierungsmöglichkeiten. Anschließend kann festgelegt werden, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge energetisch sinnvoll, wirtschaftlich und finanzierbar sind.

WARUM ENERGIEBERATUNG?

Gesetzliche Vorgaben

Durch den Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung der Energiewende sind heutzutage wesentlich höhere Anforderungen bei der Planung und Umsetzung von Neubauten und bei Sanierungen von Bestandsgebäuden zu erfüllen. Das Energieeinsparungsgesetz [EnEG] und die daraus resultierende Energieeinsparverordnung [EnEV] und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz [EEWärmeG] sind die maßgebenden Gesetze und Verordnungen, die bei Neubauten, aber auch bei Sanierungen eingehalten werden müssen. Darüber hinaus sind noch eine Reihe anderer Gesetze, Normen und Vorschriften zu beachten.

Sicherheit durch Energieberater

Damit alle diese Vorgaben berücksichtigt werden und das Vorhaben dennoch im persönlichen Budgetrahmen bleibt, sollte zu Beginn der Planung ein Energieberater hinzugezogen werden. Somit ist eine energieeffiziente und energetisch sinnvolle Erbauung oder Sanierung gewährleistet, zudem werden von vorn herein folgenschwere und kostspielige Bauschäden aufgrund bauphysikalischer Unkenntnis vermieden.

Fördermöglichkeiten bei Neubau und Sanierung

Für besonders energiesparende Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen, die über die gesetzlichen Vorgaben und Standards hinausgehen, gibt es eine Fülle an Fördermöglichkeiten. Je nach Vorhaben besteht die Förderung aus zinsgünstigen Darlehen oder aber aus einmaligen Zuschüssen bzw. einer Kombination aus beiden Möglichkeiten.
Gefördert werden z. B. die Anschaffung und Neuerschaffung von Wohnraum, Neubauten, komplette Sanierungen, die Ertüchtigung und erstmaliger Einbau einzelner Bauteile [z. B. Wanddämmung, Fenster, Haustüre, Dachsanierung, Kellerdeckendämmung oder Lüftungsanlage], der Austausch der Heizungsanlage, altersgerechte Umbauten, Photovoltaikanlagen, Thermische Solaranlagen, der Einsatz von erneuerbaren Energien, die Baubegleitung der Maßnahmen und vieles mehr.
Was genau bei Ihrem persönlichen Vorhaben förderfähig ist und welche Kombinationsmöglichkeiten es aus den verschiedenen Förderprogrammen gibt, darüber gebe ich gerne im persönlichen Gespräch Auskunft.

Energieausweis nach EnEV 2014

Jeder, der ein Haus oder eine Wohnung vermieten, verpachten oder verkaufen möchte, muss dem Interessenten einen Energieausweis, ugs. auch Energiepass genannt, vorlegen. Hierbei gibt es zwei unterschiedliche Ausweistypen, den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Zudem müssen bei Immobilienanzeigen bereits Informationen des Energieausweises mit angegeben werden. Welcher Ausweis für welches Objekt ausgestellt werden muss, hängt vom Baujahr, der Anzahl der Wohneinheiten und dem energetischen Zustand des Gebäudes ab.
Auch ohne die Absicht, sein Gebäude vermieten, verpachten oder verkaufen zu wollen, empfiehlt es sich, einen Energieausweis hierfür erstellen zu lassen. Hierbei wird bei der bedarfsorientierten Variante der energetische und bauliche Ist-Zustand des Gebäudes genau erfasst und ausgewertet. Darüber hinaus erhält man wertvolle Vorschläge für verschiedene Sanierungsmöglichkeiten. Anschließend kann festgelegt werden, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge energetisch sinnvoll, wirtschaftlich und finanzierbar sind.

KONTAKT

ADRESSE

Christian Körber
Rosenweg 8
85114 Buxheim

Telefon +49 (0) 08458 397 1414
E-Mail ch@raumwerker-koerber.de

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